Die Praxis

Seit Anfang 2009 erwarten wir Sie in unseren freundlichen und hellen Räumen im Zentrum Aachens, zwischen Markt und Karlsgraben.

 

Wir behandeln sämtliche logopädische Störungsbilder bei Kindern und Erwachsenen die unter der Rubrik Störungsbilder kurz näher erklärt werden.
 Neben unserer Tätigkeit in der Praxis bieten wir für Patienten, die häuslich gebunden sind, nach voriger Terminabsprache auch Hausbesuche an.

 

Sollten wir mal nicht persönlich telefonisch erreichbar sein, so läuft der Anrufbeantworter. Zögern sie nicht, uns eine kurze Nachricht mit Ihrer Telefonnummer zu hinterlassen, wir rufen gerne schnellstmöglich zurück.

Die Anmeldung

Eine logopädische Behandlung muss immer von einem Arzt verordnet werden; meistens von Kinderärzten, Hals-Nasen-Ohren-Ärzten, Phoniatern, praktischen Ärzten oder auch Neurologen.

Unterschiedlich sind allerdings die organisatorischen Details für:

Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung

Als Patient erhalten Sie von Ihrem Arzt ein Rezept, mit dem Sie anschließend einen Termin bei uns vereinbaren können.
Eine Behandlungstunde dauert zwischen 30 und 60 Minuten. Normalerweise werden Einzeltherapien durchgeführt, bei Kindern ist manchmal eine Gruppentherapie sinnvoll.
Die gesamte Dauer einer Behandlung ist abhängig von der Art und Schwere der Störung. Genauere Informationen erhalten Sie bei den Diagnosen.
Seit dem 01.01.2004 müssen Erwachsene einen Eigenanteil in Höhe von 10% der Behandlungskosten bezahlen und zusätzlich pro Rezept eine Gebühr von 10,- Euro. Kinder sind von allen Zuzahlungen befreit.
Grundsätzlich besteht für alle Erwachsenen die Möglichkeit, sich von diesen Zuzahlungen befreien zu lassen.

Neuregelung der Heilmittel-Richtlinien:

Seit dem 01.07.2004 gilt pro Diagnose eine bestimmte Anzahl von Behandlungen als Regelfall. Beispielsweise sind das bei „organisch bedingten Erkrankungen der Stimme“ maximal 20 Therapieeinheiten. Wenn dieses Kontingent ausgeschöpft ist und weitere Therapie nötig ist, kann der Arzt weitere Rezepte ausstellen, die dann außerhalb des Regelfalles liegen und von der Krankenkasse genehmigt werden müssen.
Damit Sie als Patient von dieser Regelung möglichst wenig betroffen sind und die laufende Therapie nicht unnötig lange unterbrochen wird, bieten wir als zusätzlichen Service an, das Genehmigungsverfahren für Sie zu übernehmen.
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Patienten in der privaten Krankenversicherung

Als Patient erhalten Sie von Ihrem Arzt ein Rezept, mit dem Sie anschließend einen Termin bei uns vereinbaren können.
Eine Behandlungstunde dauert zwischen 30 und 60 Minuten. Normalerweise werden Einzeltherapien durchgeführt, bei Kindern ist manchmal eine Gruppentherapie sinnvoll.
Die gesamte Dauer einer Behandlung ist abhängig von der Art und Schwere der Störung. Genauere Informationen erhalten Sie bei den Diagnosen.
Je nachdem in welcher Krankenkasse Sie versichert sind und je nach individuellem Tarif müssen Sie mit einer Zuzahlung zur logopädischen Behandlung rechnen. Bevor die Behandlung bei uns beginnt, schließen wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ab. Darin sind die Kosten für die Behandlung genau aufgelistet. Gerne fertigen wir einen Kostenvoranschlag für Sie an, damit sie im Vorfeld die mögliche Zuzahlung einschätzen können.

Patienten als Selbstzahler

In manchen Fällen werden die Kosten für die Therapie leider nicht von der Krankenkasse übernommen; z.B. wenn der Arzt kein Rezept (mehr) ausstellt oder wenn Sie selbst als Vorsorgemaßnahme eigenverantwortlich logopädische Leistungen in Anspruch nehmen wollen. Für diesen Fall bieten wir Ihnen die Möglichkeit mit uns einen Präventionsvertrag bzw. Behandlungsvertrag abzuschließen. Dabei werden die Kosten nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen, gleichgültig wie Sie versichert sind, sondern zwischen Ihnen als Patient und uns als Praxis frei vereinbart. Manche Störungsbilder können nur mit einem Privatrezept selber getragen werden.